Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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