KG - Beschluss vom 17.08.2010
1 W 97/10
Normen:
WEG § 12;
Fundstellen:
FGPrax 2011, 7
MDR 2011, 93
MietRB 2010, 329
NJW-RR 2010, 1523
NZM 2010, 708
Vorinstanzen:
AG Schöneberg - 41 LF 10392-12 - 3.12.2009,

Zustimmungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages hinsichtlich Wohnungseigentum bei Zustimmungsvorbehalt im Falle der Veräußerung

KG, Beschluss vom 17.08.2010 - Aktenzeichen 1 W 97/10

DRsp Nr. 2010/15286

Zustimmungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages hinsichtlich Wohnungseigentum bei Zustimmungsvorbehalt im Falle der Veräußerung

Ist als Inhalt des Sondereigentums im Wohnungsgrundbuch gemäß § 12 WEG eingetragen, dass der Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer verkaufen darf, so bedarf die Eintragung des Eigentumsübergangs aufgrund eines Schenkungsvertrages nicht des Nachweises der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.

Die Zwischenverfügung vom 3. Dezember 2009 wird zu Ziffer 1. aufgehoben.

Normenkette:

WEG § 12;

Gründe:

I. Der eingetragene Eigentümer übertrug mit notarieller Urkunde vom 14. Oktober 2009 dem Beteiligten, seinem Sohn, unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das im Wohnungsgrundbuch von Lichterfelde Blatt 1## verzeichnete Eigentum bestehend aus einem Miteigentumsanteil von 68,22/1.000 am Grundstück Flur 6, Flurstück ### Gebäude und Freifläche S####### 22,23, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 6, Haus 1, II. OG rechts und dem dazugehörigen Kellerraum Nr. 6 gemäß Aufteilungsplan. Im Bestandsverzeichnis ist in wörtlicher Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung (Anlage zur Urkunde vom 31. August 1967, UR ##### des Notars Dr. L##) eingetragen: