Die Zwischenverfügung vom 3. Dezember 2009 wird zu Ziffer 1. aufgehoben.
I. Der eingetragene Eigentümer übertrug mit notarieller Urkunde vom 14. Oktober 2009 dem Beteiligten, seinem Sohn, unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das im Wohnungsgrundbuch von Lichterfelde Blatt 1## verzeichnete Eigentum bestehend aus einem Miteigentumsanteil von 68,22/1.000 am Grundstück Flur 6, Flurstück ### Gebäude und Freifläche S####### 22,23, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 6, Haus 1, II. OG rechts und dem dazugehörigen Kellerraum Nr. 6 gemäß Aufteilungsplan. Im Bestandsverzeichnis ist in wörtlicher Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung (Anlage zur Urkunde vom 31. August 1967, UR ##### des Notars Dr. L##) eingetragen:
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