- durch das Prozessgericht

Autor: Riedel

im Hauptprozess

bei Einspruch, §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO

bei Berufung, §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO

bei Revision, § 719 Abs. 2 ZPO

bei Beschwerde in FamFG -Verfahren, § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 719 Abs. 1 ZPO

bei Rechtsbeschwerde in FamFG -Verfahren, § 120 Abs. 1 FamFG, § 719 Abs. 2 ZPO

bei negativer Feststellungsklage nach einstweiliger Unterhaltsanordnung, analoge Anwendung von §§ 707, 719 ZPO (a.A. analoge Anwendung von § 769 ZPO)

bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 707 ZPO

bei Nichtzulassungsbeschwerde, § 544 Abs. 5 ZPO

bei Wiederaufnahme des Verfahrens (Nichtigkeits- und Restitutionsklage), § 707 ZPO

bei Vorbehaltsurteil, § 707 ZPO

bei Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel, § 732 Abs. 2 ZPO

bei Räumungsfristverlängerung, §§ 721, 732 Abs. 2 ZPO

bei Räumungsfristverlängerung im Rahmen von Vergleichen, §§ 794a, 732 Abs. 2 ZPO

bei Beschwerde gegen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 ZPO

in Klageverfahren nach dem 8. Buch der ZPO

bei der Vollstreckungsabwehrklage, §§ 767, 769 Abs. 1 ZPO

bei der Klage auf Unzulässigkeit der Klausel, §§ 768, 769 Abs. 1 ZPO

bei der Drittwiderspruchsklage, §§ 771, 769 Abs. 1 ZPO

bei der Widerspruchsklage aufgrund eines Veräußerungsverbots, §§ 772, 771, 769 Abs. 1 ZPO

bei der Widerspruchsklage des Nacherben, §§ 773, 771, 769 Abs. 1 ZPO

bei der Widerspruchsklage des Ehegatten, §§ 774, 771, 769 Abs. 1 ZPO