(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind 1. persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenn a) die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben, b) die Person eine Tätigkeit ausübt, die mit der beantragten Tätigkeit nicht vereinbar ist, insbesondere weil die Wahrscheinlichkeit einer über den Einzelfall hinausgehenden Pflichtenkollision besteht, c) die Vermögensverhältnisse der Person ungeordnet sind, d) einer der in §
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