Autor: Dudli |
Das internationale Konkurs- und Nachlassvertragsrecht ist traditionell vom Territorialitätsprinzip geprägt, d.h., dass ein Konkurserkenntnis oder Nachlassvertrag des einen Staates in den anderen Staaten keine Rechtswirkung hat.
Dass die strikte Anwendung des Territorialitätsprinzips im internationalen Verkehr zu wenig zweckmäßigen Ergebnissen führt, ist einleuchtend. Seit langem wird deshalb die Einführung des Universalitätsprinzips gefordert. Dies heißt, dass die Wirkung eines Konkurses sich auch auf das Vermögen des Gemeinschuldners in anderen Staaten erstrecken soll. In diese Richtung geht auch die Europäische Verordnung über das Insolvenzverfahren (EuInsVO; siehe dazu Band 1, Teil 2, Internationales Insolvenzrecht).
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