2/5.3 Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen (vgl. Teil 3/9)

Autor: Riedel

Je nach Inhalt des Vollstreckungstitels kann die Zwangsvollstreckung vom Eintritt weiterer Bedingungen abhängig sein. Im Einzelnen gehören hierzu:

der Eintritt eines Kalendertags, §  751 Abs.  1 ZPO;

die Leistung einer Sicherheit, §  751 Abs.  2 ZPO;

die Erbringung einer Zug-um-Zug-Leistung, §§  756, 765 ZPO.