2/5.3 Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen (vgl. Teil 3/9)

Autor: Lissner

Je nach Inhalt des Vollstreckungstitels kann die Zwangsvollstreckung vom Eintritt weiterer Bedingungen abhängig sein. Im Einzelnen gehören hierzu:

der Eintritt eines Kalendertags, § 751 Abs. 1 ZPO;

die Leistung einer Sicherheit, § 751 Abs. 2 ZPO;

die Erbringung einer Zug-um-Zug-Leistung, §§ 756, 765 ZPO.