3. Staatswesen

Autor: Dudli

Geschichte

Staatenbund

Einheitsstaat

Die Schweizerische Eidgenossenschaft war bis 1798 ein loser Staatenbund, in welchem die sogenannten 13 alten Orte mit zugewandten Orten und weiteren selbständigen Gemeinwesen in einer Vielzahl von Verträgen miteinander verbunden waren. Der Einmarsch der Franzosen im Jahre 1798 führte für wenige Jahre zu einem Einheitsstaat mit gleichberechtigten Verwaltungseinheiten. Nach der Rückkehr zum Staatenbund 1803 blieben die von der Französischen Revolution geprägten Prinzipien der Rechtsgleichheit, Gewaltenteilung, Garantie der Freiheitsrechte, Volkssouveränität, allgemeinen Schulpflicht und Gleichberechtigung der Kantone als Grundzüge des schweizerischen Staatswesens bestehen.

Neutralität

Anlässlich des Wiener Kongresses von 1815 wurden die Grenzen der durch den Bundesvertrag vom 07.08.1815 zusammengeschlossenen Kantone neu festgesetzt und die Schweiz von der Staatengemeinschaft in ihrer Unabhängigkeit und immerwährenden Neutralität anerkannt.

Bundesstaat

Die im folgenden Sonderbundeskrieg gipfelnden Spannungen zwischen den liberalen und konservativen Kantonen führten zur Schaffung des heutigen Bundesstaates und zur Bundesverfassung von 1848 auf der Basis der rechtsstaatlichen Demokratie nach dem Vorbild der nordamerikanischen Unionsverfassung von 1787 mit ihrem Zweikammersystem.

Bundesverfassung