4. Anwaltskammern

Autor: Kaufhold

Es gibt in Luxemburg zwei Anwaltskammern, eine in Diekirch, mit ungefähr 35 Anwälten, und eine in Luxemburg-Stadt, mit mehr als 2.200 Anwälten.

Der jeweilige Präsident der Kammern (Bâtonnier) ist allein befugt, die Kammern in Standesfragen zu vertreten. Er ist zuständig für Disziplinarfragen.

Zusammen mit dem ihm beigestellten Conseil de l’Ordre befindet er unter anderem über Unstimmigkeiten in Honorarfragen zwischen Anwalt und Mandanten.