6/13.2.1 Allgemeines

Autor: Lissner

Wertpapiere werden vom Schuldner regelmäßig nicht zu Hause aufbewahrt, sondern bei den Kreditinstituten in Verwahrung gegeben. Dabei kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Schließ- oder Stahlkammerfach

Der Kunde mietet ein Schließ- bzw. Stahlkammerfach bei dem Kreditinstitut, um dort seine Wertpapiere zu verwahren. Diese Art der Verwahrung setzt voraus, dass eine Wertpapierurkunde ausgestellt und dem Anleger ausgehändigt wird, was z.B. bei Grundschuldbriefen der Fall ist, bei Aktien oder ähnlichen Papieren dagegen selten vorkommt oder gar ausgeschlossen ist.

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