6/5.3 Zustellung an ausländischen Drittschuldner

Autor: Lissner

Zustellung ist zulässig

Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung ist das Bundesjustizministerium im Einklang mit den Justizministerien der Länder nunmehr der Auffassung, dass Anträgen auf Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an im Ausland ansässige Drittschuldner stattzugeben ist (vgl. BMJ v. 30.03.1998 - 9341-54 0340/98). Nicht garantiert ist damit aber, dass der um die Zustellung ersuchte Staat diesem Ersuchen auch entspricht. Das inländische Vollstreckungsgericht darf den beantragten Erlass eines Pfändungsbeschlusses nicht unter Hinweis auf die problematische Zustellung an einen ausländischen Drittschuldner zurückweisen (vgl. LG Leipzig v. 21.02.2012 - 5 T 80/12).

Zustellungsmodalitäten