Autor: Wilhelm |
Ist der Schuldner Inhaber eines Erbbaurechts, kann in dieses die Zwangsvollstreckung wie in ein Grundstück betrieben werden. Möglich sind demnach die Eintragung einer Sicherungshypothek sowie die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung des Erbbaurechts. Das Erbbaurecht erhält ein gesondertes Erbbaugrundbuch (§
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