Autor: Wilhelm |
Der Bieter hat sich durch amtliche Ausweispapiere auszuweisen, aus denen sich sowohl das Geburtsdatum als auch die Anschrift ergeben. Nicht ausreichend dürfte demnach z.B. die Vorlage des Führerscheins sein. Abgelaufene Legitimationspapiere sind vom Rechtspfleger nicht unbedingt zu akzeptieren. Die natürliche Person kann zwar unter ihrer Firma im Rechtsverkehr auftreten, in das Grundbuch ist jedoch der bürgerliche Name einzutragen und deshalb bei der Gebotsabgabe zu nennen.
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