7/7.3.5 Sonstige Beteiligte

Autor: Wilhelm

Als weitere Beteiligte kommen u.a. in Betracht:

Erbbaurechtsversteigerung: der Grundstückseigentümer, §  24 ErbbauRG

Heimstättenversteigerung: der Ausgeber

Hypothekengewinnabgabe: das Finanzamt (vgl. im Übrigen Steiner-Hagemann, § 9 Rdnr. 115, 116)

Kein Beteiligter in diesem Sinne ist ein im Verfahren auftretender Bieter sowie der Ersteher.