Autor: Wilhelm |
Als weitere Beteiligte kommen u.a. in Betracht:
Erbbaurechtsversteigerung: der Grundstückseigentümer, § 24 ErbbauRG |
Heimstättenversteigerung: der Ausgeber |
Hypothekengewinnabgabe: das Finanzamt (vgl. im Übrigen Steiner-Hagemann, § 9 Rdnr. 115, 116) |
Kein Beteiligter in diesem Sinne ist ein im Verfahren auftretender Bieter sowie der Ersteher.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|