Autor: Wilhelm |
Ein Gläubiger, der gegen den Grundstückseigentümer nur einen persönlichen Anspruch hat, kann an der angeordneten Versteigerung nur dann partizipieren, wenn er entweder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek betreibt und/oder die Zulassung des Beitritts beantragt.
Mit der Eintragung der Zwangssicherungshypothek, die gem. §
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|