Autor: Riedel |
Für die Anordnung von Zwangsmaßnahmen entsteht für jede getroffene Anordnung eine Festgebühr i.H.v. 20 € (Nr. 1502 KV-
Für die Weg- oder Entgegennahme einer Person durch den zur Vollstreckung erschienenen Gerichtsvollzieher entsteht eine Gebühr i.H.v. 52 € (Nr. 230 KV- GvKostG).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|