AG Auerbach vom 19.08.1996
M 605/92
Normen:
ZPO § 829 ;
Fundstellen:
InVo 1996, 335

AG Auerbach - 19.08.1996 (M 605/92) - DRsp Nr. 1997/6864

AG Auerbach, vom 19.08.1996 - Aktenzeichen M 605/92

DRsp Nr. 1997/6864

Aufgrund der Änderung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können künftige Rentenansprüche ohne weitere Voraussetzungen gepfändet werden.

Normenkette:

ZPO § 829 ;

Gründe:

Aufgrund einer Änderung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können nunmehr Sozialleistungen und Renten wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Eine Billigkeitsprüfung findet nicht statt. Demnach können nunmehr auch künftige Rentenansprüche ohne weitere Voraussetzungen gepfändet werden, wobei weder das Alter des Schuldners eine Rolle spielt, noch eine rentenrechtliche Anwartschaft gewahrt sein muß.

Hinweise: