Aufgrund einer Änderung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können nunmehr Sozialleistungen und Renten wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Eine Billigkeitsprüfung findet nicht statt. Demnach können nunmehr auch künftige Rentenansprüche ohne weitere Voraussetzungen gepfändet werden, wobei weder das Alter des Schuldners eine Rolle spielt, noch eine rentenrechtliche Anwartschaft gewahrt sein muß.
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