(Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO stark gekürzt)
Die Klägerin begehrt, aus einem sogenannten Altkredit abgeleitete Darlehensrückzahlungsverpflichtungen zur Gesamtvollstreckungstabelle der Gemeinschuldnerin festzustellen. Neben dem Grund des Anspruchs streiten die Parteien darüber, ob einer gesamtschuldnerischen Haftung der Gemeinschuldnerin aus §
Vereinbarung
zwischen der Firma Textilreinigung und Reißerei Neugersdorf GmbH i.G. nachfolgend Betrieb genannt als Rechtsnachfolger des
VEB Webutex Zwickau - anteilig
und der Deutschen Kreditbank AG
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