BGH - Urteil vom 27.01.1982
VIII ZR 28/81
Normen:
ZPO § 829 ;
Fundstellen:
NJW 1982, 1150
WM 1982, 233

Anforderungen an Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung; Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

BGH, Urteil vom 27.01.1982 - Aktenzeichen VIII ZR 28/81

DRsp Nr. 1997/6782

Anforderungen an Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung; Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

1. Die Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung dürfen auch nicht überspitzt werden. Es genügt daher grundsätzlich die Bezeichnung der Forderung in ihren allgemeinen Umrissen. 2. Besteht hinsichtlich eines Kontos eine Kontokorrentabrede, so sind nach der Sonderregelung des § 357 HGB, die § 851 Abs. 2 ZPO vorgeht, die einzelnen positiven Rechnungsposten, die in die laufende Rechnung eingestellt werden, nicht pfändbar.

Normenkette:

ZPO § 829 ;
Fundstellen
NJW 1982, 1150
WM 1982, 233