Anforderungen an Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung; Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent
BGH, Urteil vom 27.01.1982 - Aktenzeichen VIII ZR 28/81
DRsp Nr. 1997/6782
Anforderungen an Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung; Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent
1. Die Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit der Angabe der gepfändeten Forderung dürfen auch nicht überspitzt werden. Es genügt daher grundsätzlich die Bezeichnung der Forderung in ihren allgemeinen Umrissen.2. Besteht hinsichtlich eines Kontos eine Kontokorrentabrede, so sind nach der Sonderregelung des § 357HGB, die § 851 Abs. 2ZPO vorgeht, die einzelnen positiven Rechnungsposten, die in die laufende Rechnung eingestellt werden, nicht pfändbar.
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