Der Kläger begehrt als Gesamtvollstreckungsverwalter von der Beklagten die Freigabe eines bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München hinterlegten Betrages von DM 830, .
Die Beklagte überwies an die ... mit Sitz in Luxemburg (in folgenden ... genannt) Kautionsgelder von insgesamt DM 913.501,66, die sie als Hausverwalterin vereinnahmt hatte, zum Zwecke der Anlage auf das Konto 536486 807 bei der ... in München. Dieses Konto war ihr von der ... eigenes Konto benannt worden, tatsächlich handelte es sich um ein Konto der Gesamtvollstreckungsschuldnerin.
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