LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.03.2018
2 Sa 114/17
Normen:
BGB § 242; BGB § 611a Abs. 2; ZPO § 850 Abs. 1; ZPO § 850c Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 16.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 114/17

Ausschluss der Aufrechnung bei Nichteinhaltung der PfändungsfreigrenzenZahlungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den Voraussetzungen der Pfändungsfreiheit sowie zur fehlenden Aktivlegitimation des Arbeitnehmers wegen des Bezugs von Sozialleistungen

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 114/17

DRsp Nr. 2018/5979

Ausschluss der Aufrechnung bei Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den Voraussetzungen der Pfändungsfreiheit sowie zur fehlenden Aktivlegitimation des Arbeitnehmers wegen des Bezugs von Sozialleistungen

1. Ein Anspruchsübergang gemäß § 33 Abs. 2 SGB II setzt voraus, dass das Arbeitsentgelt und die Sozialleistung demselben Zeitraum zugeordnet werden können. 2. Die Darlegungslast für die Voraussetzungen der Pfändungsfreiheit im Sinne der §§ 394 BGB, 850 ZPO liegt beim Arbeitgeber. 3. Das Aufrechnungsverbot nach §§ 394 BGB, 850 ff ZPO ist zwar durch die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beschränkt, in der Regel darf der Schuldner des Lohnanspruchs aber nicht so weitgehend in Lohnzahlungsansprüche eingreifen, dass das Anspruchsberechtigte auf Sozialhilfe angewiesen ist, um seinen Lebensbedarf zu decken, da ansonsten die Gegenansprüche im wirtschaftlichen Ergebnis aus Mitteln der öffentlichen Hand befriedigt würden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16.05.2017 (11 Ca 511/16) wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

II. Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die im Kammertermin gestellten Anträge der Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16.05.2017 (11 Ca 511/16) wie folgt neu gefasst: