BayObLG - 11.10.1990 (BReg 2 Z 114/90) - DRsp Nr. 1992/6690
BayObLG, vom 11.10.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 114/90
DRsp Nr. 1992/6690
Zulässige Ausgestaltung des Inhalts einer Reallast durch eine Vereinbarung, wonach abweichend von § 12ZVG das Stammrecht in der Zwangsversteigerung Vorrang vor einzelnen Leistungen hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.