Sämtliche - multilateralen oder bilateralen - Abkommen und auch die europäischen Rechtsverordnungen verweisen bezüglich des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung auf die Anwendung des innerstaatlichen nationalen Rechts des Vollstreckungsstaates i.V.m. bestimmten Regelungen in den Abkommen; vgl. etwa Art.
Das belgische Verfahrensrecht befasst sich mit dem Exequaturverfahren in den Art.
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