BE_V. Das Verfahren der Vollstreckbarerklärung

Verweisung auf das Recht des Vollstreckungsstaates

Sämtliche - multilateralen oder bilateralen - Abkommen und auch die europäischen Rechtsverordnungen verweisen bezüglich des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung auf die Anwendung des innerstaatlichen nationalen Rechts des Vollstreckungsstaates i.V.m. bestimmten Regelungen in den Abkommen; vgl. etwa Art. 33 Abs. 1 EuGVÜ/Art. 40 EuGVVO, Art. 6 HKiUÜ 1958, Art. 7 dt.-belg. Abk. 1958.

Das belgische Verfahrensrecht befasst sich mit dem Exequaturverfahren in den Art. 570, 635 (7). Daneben gelten die allgemeinen Verfahrensvorschriften des Cjud (GO).