LG Berlin, vom 18.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 591/95
Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach Erlass eines Unterlassungstitels
KG, Urteil vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 5 U 4912/96
DRsp Nr. 2005/13207
Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach Erlass eines Unterlassungstitels
»Ein endgültiger, inhaltlich ausreichender und mit der Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel gesicherter Unterlassungstitel ist grundsätzlich in gleicher Weise wie eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung geeignet, die Wiederholungsgefahr gegenüber jedem weiteren Berechtigten entfallen zu lassen.Der Senat gibt seine anderslautende Rechtsprechung (KG - 5 U 2155/82 - 13.05.1983 -, GRUR 1984, 155) auf und schließt sich der Auffassung des 25. Zivilsenats des Kammergerichts an (Anschl. KG - 25 U 2754/92 - 20.08.1992).«
Normenkette:
UWG § 1 § 25 ;
Vorinstanz: LG Berlin, vom 18.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 591/95
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