BFH - Urteil vom 01.03.1990 (VII R 103/88) - DRsp Nr. 1996/13505
BFH, Urteil vom 01.03.1990 - Aktenzeichen VII R 103/88
DRsp Nr. 1996/13505
»1. Hat das FA an den Steuerpflichtigen aufgrund eines Einkommensteuererstattungsanspruchs geleistet, obwohl der Erstattungsanspruch zuvor gepfändet und dem Vollstreckungsgläubiger zur Einziehung überwiesen war, so kann es die irrtümlich erbrachte Zahlung nach § 37 Abs. 2AO (1977) zurückverlangen.2. Richtet sich die Vollstreckung bei zusammenveranlagten Eheleuten, die beide dem Lohnsteuerabzug unterliegen, nur gegen einen der Ehegatten, so ist eine Aufteilung der Steuererstattung im Verhältnis der bei den Ehegatten einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträgen erforderlich.«
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