6/12.11.1.3 Einzelne laufende Sozialgeldleistungen

Autor: Lissner

Die Möglichkeiten, Sozialgeldleistungen zu erhalten, sind äußerst vielfältig, so dass eine abschließende Aufzählung den hier gegebenen Rahmen sprengen würde.

Altersrente (§§ 35 ff. SGB VI)

Drittschuldner ist der jeweilige Leistungsträger, also die Deutsche Rentenversicherung, die Knappschaft oder auch die jeweiligen Unternehmen, soweit es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt; vgl. Anlage 5 Modul F und Modul E ZVFV 2022. Die Altersrente kann als zukünftiger Anspruch bereits vor Eintritt des Rentenalters gepfändet werden. Auch der Mindestbeitragszeitraum von 60 Monaten muss dazu noch nicht erfüllt sein.

Alterssicherung für Landwirte (ALG)

Als Drittschuldnerin ist die landwirtschaftliche Alterskasse bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, vertreten durch den Geschäftsführer, zu bezeichnen. Der Anspruch auf die zukünftige Rente kann gepfändet werden; vgl. Anlage 5 Modul F ZVFV 2022.

Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III)