BGH - Beschluß vom 12.06.1975
II ZB 12/73
Normen:
GmbHG §§ 15, 34 ;
Fundstellen:
BGHZ 65, 22

Einziehung eines Geschäftsanteils

BGH, Beschluß vom 12.06.1975 - Aktenzeichen II ZB 12/73

DRsp Nr. 2000/8218

Einziehung eines Geschäftsanteils

»Eine Satzungsbestimmung, die bei Pfändung eines Geschäftsanteils dessen Einziehung gegen ein Entgelt zuläßt, das nach wahren Vermögenswerten der Gesellschaft, aber ohne Ansatz eines Firmenwertes berechnet werden soll, ist wirksam, wenn dieselbe Entschädigungsregelung auch für den vergleichbaren Fall der Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund gilt (Einschränkung gegenüber BGHZ 32, 151).«

Normenkette:

GmbHG §§ 15, 34 ;
Fundstellen
BGHZ 65, 22