BGH, Urteil vom 07.04.1960 - Aktenzeichen II ZR 69/58
DRsp Nr. 2000/8220
Einziehung eines Geschäftsanteils
»Eine Satzungsbestimmung, die die Einziehung eines Geschäftsanteils für den Fall seiner Pfändung oder des Konkurses seines Inhabers gegen nicht vollwertiges Entgelt zuläßt, ist nichtig.«
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