BGH - Urteil vom 07.04.1960
II ZR 69/58
Normen:
GmbHG §§ 15, 34 ;

Einziehung eines Geschäftsanteils

BGH, Urteil vom 07.04.1960 - Aktenzeichen II ZR 69/58

DRsp Nr. 2000/8220

Einziehung eines Geschäftsanteils

»Eine Satzungsbestimmung, die die Einziehung eines Geschäftsanteils für den Fall seiner Pfändung oder des Konkurses seines Inhabers gegen nicht vollwertiges Entgelt zuläßt, ist nichtig.«

Normenkette:

GmbHG §§ 15, 34 ;