Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 3 Wx 509/94
DRsp Nr. 1995/9315
Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung
»1. Beim Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung haftet der Ersteher für die auf sein Wohnungseigentum entfallenden Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, wenn die Jahresabrechnung erst durch einen nach Zuschlagerteilung gefaßten Beschluß der Wohnungseigentümer genehmigt wird.2. Dies gilt, wenn in der Jahresabrechnung noch offene Ansprüche aus Wohnungsgeldvorschüssen enthalten sind, auch für diese jedenfalls dann, wenn der Genehmigungsbeschluß nicht angefochten ist.3. Zum Einwand des Rechtsmißbrauchs beim Zustandekommen des die Jahresabrechnung genehmigenden Beschlusses.«
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