Autor: Riedel |
Die Bundesrepublik Deutschland gehört ca. 1.100 multilateralen Übereinkommen an. Auch wenn davon nur ein relativ geringer Anteil Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckung von Vollstreckungstiteln beinhaltet, so können aus Platzgründen gleichwohl hier nicht alle einschlägigen Übereinkommen dargestellt werden.
Übereinkommen zur abschließenden Bestimmung der Zuständigkeit des Erstgerichts | Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ohne Bestimmung der Zuständigkeit des Erstgerichts | Übereinkommen zur abschließende Bestimmung der Zuständigkeit des Erstgerichts sowie zur Anerkennung und/oder Vollstreckung von Entscheidungen |
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Warschauer Abkommen 12.10.1929, BGBl II 1958, | Haager | Rheinschifffahrtsakte vom 17.10.1868 (PrGS 1869, 798) nebst Revisionsübereinkommen vom 20.11.1963, BGBl II 1966, |
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