Die Gläubigerin hat die Schuldnerin mit einer Stufenklage auf Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft und letztlich Zahlung des aus der Auskunft sich ergebenden Betrages in Anspruch genommen. Durch rechtskräftiges Teilversäumnisurteil des Landgerichts ist die Schuldnerin auf der ersten Stufe zur Erteilung der begehrten Auskunft und Vorlage von Kontoauszügen verurteilt worden.
Die hiernach zur Erfüllung des titulierten Anspruchs abgegebenen Erklärungen der Schuldnerin hält die Gläubigerin für unvollständig und ergänzungsbedürftig. Sie hat daher beantragt, die Schuldnerin durch Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes anzuhalten, ergänzend Auskunft zu erteilen und weitere Kontounterlagen vorzulegen. Die Schuldnerin ist dem mit der Behauptung entgegengetreten, ihre Verpflichtungen aus dem Urteil umfassend erfüllt zu haben.
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