Kein Zuzahlungsanspruch eines Miteigentümers eines belasteten Grundstücks, der den Gläubiger befriedigt
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1996 - Aktenzeichen 9 U 98/95
DRsp Nr. 2004/1368
Kein Zuzahlungsanspruch eines Miteigentümers eines belasteten Grundstücks, der den Gläubiger befriedigt
»Hat ein Miteigentümer eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks den Gläubiger befriedigt und bleibt das Recht nach den Versteigerungsbedingungen bestehen, so hat er gegen den Ersteher keinen Zuzahlungsanspruch (§§ 50, 51ZVG, § 812BGB), sondern allenfalls einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in seinen früheren Miteigentumsanteil.«
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