KG - Beschluß vom 16.04.1996 (19 UF 194/96) - DRsp Nr. 1997/5425
KG, Beschluß vom 16.04.1996 - Aktenzeichen 19 UF 194/96
DRsp Nr. 1997/5425
»Erteilt der Verpflichtete nach Zwangsgeldfestsetzung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 FGG die geforderte Auskunft, so hat sich das Festsetzungsverfahren nicht erledigt; vielmehr ist die Zwangsgeldfestsetzung aufzuheben.«
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