LAG Hamm - 15.10.1991 (2 Sa 917/91) - DRsp Nr. 1997/6872
LAG Hamm, vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 2 Sa 917/91
DRsp Nr. 1997/6872
Im Hinblick auf die besondere Ausgestaltung der Lohnpfändung in §§ 832, 833ZPO bedarf es keiner ausdrücklichen Erstreckung auf künftige Lohnforderungen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.
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