LG Aachen vom 04.04.1990
4 O 547/89
Normen:
ZPO § 771 ;
Fundstellen:
VersR 1992, 253

LG Aachen - 04.04.1990 (4 O 547/89) - DRsp Nr. 1996/18597

LG Aachen, vom 04.04.1990 - Aktenzeichen 4 O 547/89

DRsp Nr. 1996/18597

Der Besitz an beweglichen Sachen berechtigt zur Interventionsklage.

Normenkette:

ZPO § 771 ;

Hinweise:

Auch diese Frage ist streitig. Der Streit spielt hier jedoch keine große Rolle, da der unmittelbare Besitzer den Vollstreckungszugriff regelmäßig mit der Erinnerung abwehren und der mittelbare Besitzer die Interventionsklage auch auf das den Besitz vermittelnde obligatorische Rechtsverhältnis stützen kann.

Fundstellen
VersR 1992, 253