LG Aschaffenburg - Beschluß vom 22.11.1996 (4 T 194/96) - DRsp Nr. 1998/11620
LG Aschaffenburg, Beschluß vom 22.11.1996 - Aktenzeichen 4 T 194/96
DRsp Nr. 1998/11620
Verweist der Gläubiger im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf einen oder mehrere schon für andere Gläubiger ergangene und im Schuldnerverzeichnis eingetragene Haftbefehle aus jüngster Zeit, reicht dies zur Glaubhaftmachung i.S. von § 807 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus.
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