LG Aschaffenburg - Urteil vom 05.10.1994
1 O 580/93
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; GVGA § 119; ZPO § 808 ;
Fundstellen:
DGVZ 1995, 57

LG Aschaffenburg - Urteil vom 05.10.1994 (1 O 580/93) - DRsp Nr. 1998/11627

LG Aschaffenburg, Urteil vom 05.10.1994 - Aktenzeichen 1 O 580/93

DRsp Nr. 1998/11627

Wird auf Verlangen des Gläubigers ein in der Reparaturwerkstatt des Schuldners vorgefundenes (teilweise zerlegtes) Motorrad von einem Gerichtsvollzieher gepfändet und später versteigert und stellt sich im Nachhinein heraus, daß das Motorrad nicht Eigentum des Schuldners war, kann dem Gerichtsvollzieher gleichwohl nicht Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn die nicht fernliegende Möglichkeit bestand, daß es sich bei dem Motorrad um ein etwa in Zahlung genommenes oder günstig in defektem Zustand angekauftes Krad des Schuldners handelte.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; GVGA § 119; ZPO § 808 ;
Fundstellen
DGVZ 1995, 57