LG Augsburg - Beschluß vom 13.11.1991 (5 T 4541/91) - DRsp Nr. 1998/11697
LG Augsburg, Beschluß vom 13.11.1991 - Aktenzeichen 5 T 4541/91
DRsp Nr. 1998/11697
Im Verfahren zur wiederholten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist eine neuerliche Pfandlosigkeitsbescheinigung nur dann erforderlich, wenn zwischenzeitlich Umstände eingetreten sind, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, daß der Schuldner die Forderung des Gläubigers nunmehr befriedigen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.