LG Berlin - Urteil vom 24.09.1991 (65 S 89/91) - DRsp Nr. 1995/5093
LG Berlin, Urteil vom 24.09.1991 - Aktenzeichen 65 S 89/91
DRsp Nr. 1995/5093
Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung über das vermietete Grundstück tritt der Schuldner in die Vermieterstellung der vom Zwangsverwalter abgeschlossenen Mietverträge ein.2. Durch einen rechtsgeschäftlichen Erwerb des Grundstücks vom Schuldner nach Aufhebung der Zwangsverwaltung tritt der Erwerber in die vom Zwangsverwalter abgeschlosseen Mietverträge ein.
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