LG Coburg - Beschluß vom 11.04.1989 (2 T 109/88) - DRsp Nr. 1998/11914
LG Coburg, Beschluß vom 11.04.1989 - Aktenzeichen 2 T 109/88
DRsp Nr. 1998/11914
Ist der Schuldner haftunfähig, darf er auch nicht mit dem Ziel verhaftet werden, die Haft in einer Anstalt mit eigener Krankenabteilung bzw. in einem Anstaltskrankenhaus zu vollstrecken.
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