LG Frankfurt/Main - 03.10.1989 (2/9 T 884/89) - DRsp Nr. 1997/2394
LG Frankfurt/Main, vom 03.10.1989 - Aktenzeichen 2/9 T 884/89
DRsp Nr. 1997/2394
Bei der Beurteilung, ob technische Hilfsmittel zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich sind, ist auch die Konkurrenzfähigkeit zu berücksichtigen. Bei einem Architekten ist der zur Buchführung verwandte Personal-Computer pfändbar.
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