LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.09.1991 (2/17 T 69/91) - DRsp Nr. 1995/5118
LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.09.1991 - Aktenzeichen 2/17 T 69/91
DRsp Nr. 1995/5118
Die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über den festgesetzten Termin zur Zwangsräumung, die den Räumungsschuldner erst fünf Tage vor dem Räumungstermin erreicht, ist verspätet erfolgt.
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