LG Hannover - 28.08.1989 (11 T 208/89) - DRsp Nr. 1996/18747
LG Hannover, vom 28.08.1989 - Aktenzeichen 11 T 208/89
DRsp Nr. 1996/18747
Der Sequester muß zur Verhinderung der Verwertung gepfändeter Gegenstände gemäß §§ 772, 771ZPO klagen. Auch bei anschließender Konkurseröffnung kann er nicht das vereinfachte Verfahren der Erinnerung nach § 766ZPO wählen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.