LG Lübeck vom 17.09.1991
7 T 520/91
Normen:
ZPO § 807 ;
Fundstellen:
DGVZ 1991, 190

LG Lübeck - 17.09.1991 (7 T 520/91) - DRsp Nr. 1997/2427

LG Lübeck, vom 17.09.1991 - Aktenzeichen 7 T 520/91

DRsp Nr. 1997/2427

Die Unpfändbarkeitsbescheinigung muß zumindest ausweisen, wie weit die vergeblichen Vollstreckungsmaßnahmen zeitlich zurückliegen und in welchem Umfang sie versucht wurden (Forderungshöhe/Durchsuchungsumfang), da vergangene Erfahrungen nur dann zu einer verläßlichen Prognose berechtigen, wenn es nach der Lebenserfahrung sehr wahrscheinlich ist, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem nicht wesentlich geändert haben.

Normenkette:

ZPO § 807 ;
Fundstellen
DGVZ 1991, 190