LG Mannheim - Beschluß vom 03.12.1991 (4 T 302/91) - DRsp Nr. 1995/7907
LG Mannheim, Beschluß vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 4 T 302/91
DRsp Nr. 1995/7907
Ein Mieter, der sich durch Prozeßvergleich zur Wohnungsräumung verpflichtet hat, genügt seiner Pflicht zur Ersatzwohnraumbeschaffung nicht, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Mietangebote in Chiffreanzeigen einer Tageszeitung antwortet.
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