LG Regensburg - Beschluß vom 22.11.1994 (2 T 66/94) - DRsp Nr. 1998/12179
LG Regensburg, Beschluß vom 22.11.1994 - Aktenzeichen 2 T 66/94
DRsp Nr. 1998/12179
Eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann nicht erlassen werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die mehrfache Abwesenheit des Schuldners bei Vollstreckungsversuchen arbeits- oder urlaubsbedingt war.
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