LG Stuttgart - 04.04.1989 (2 T 271/89) - DRsp Nr. 1996/18879
LG Stuttgart, vom 04.04.1989 - Aktenzeichen 2 T 271/89
DRsp Nr. 1996/18879
Gegen mehrere Vollstreckungsschuldner entstehen mehrere Gebühren, da gebührenrechtlich mehrere Angelegenheiten vorliegen. Das Gleiche gilt für mehrere Vorpfändungsaufträge.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.