Muster: Pfändung der offenen Stammeinlagen

Das Formblatt nach der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV) vom 23.08.2012, BGBl I S. 1822, Anlage 2 bzw. 3, unter "Anspruch G" wie folgt ergänzen:

 

die angeblichen Ansprüche der Schuldnerin (GmbH) an

1. ...

- Gesellschafter/Drittschuldner zu 1) -

2. ...

- Gesellschafter/Drittschuldner zu 2) -

auf Zahlung der von ihnen geschuldeten Stammeinlage gem. §  5 GmbHG einschließlich sämtlicher eventueller unselbständiger Nebenrechte wie Zinsen, Vertragsstrafeansprüche, sonstiger Verzugsschaden, gepfändet.

Begründung:

Die Forderung der Schuldnerin gegen ihre Drittschuldner ist vorliegend pfändbar.

1. Bei der titulierten Forderung handelt es sich um eine Kaufpreisforderung; der Gläubiger hat die Gegenleistung, einen Gabelstapler, im vollwertigen Zustand an die Schuldnerin geliefert.

Beweis:   Lieferschein in Fotokopie

(vgl. hierzu RGZ 149, 293; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, § 19 Rdnr. 71).

2. Die Forderung des Gläubigers ist vollwertig, da die Schuldnerin weder zahlungsunfähig noch überschuldet ist.

      Vom Grundsatz der Vollwertigkeit der Vollstreckungsforderung kann vorliegend abgewichen werden, da

a)      der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin endgültig eingestellt ist,

b)      anderes Vermögen als die Einlageforderung nicht mehr vorhanden ist,