OLG Bremen - 02.09.1991 (6 U 56/91) - DRsp Nr. 1996/16602
OLG Bremen, vom 02.09.1991 - Aktenzeichen 6 U 56/91
DRsp Nr. 1996/16602
Nach der Rücknahme der Klage kann die Aufrechnung der mit ihr verfolgten Forderung gegen den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten aus § 269 Abs. 3ZPO nicht gemäß § 767 Abs. 1ZPO geltend gemacht werden.
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