OLG Celle vom 27.09.1978
8 W 415/78
Normen:
ZPO § 706 ;
Fundstellen:
NiedersRpfl 1979, 79

OLG Celle - 27.09.1978 (8 W 415/78) - DRsp Nr. 1996/16661

OLG Celle, vom 27.09.1978 - Aktenzeichen 8 W 415/78

DRsp Nr. 1996/16661

Grundlage der Prüfung sind die Prozeßakten; Nachweise, die sich aus ihnen nicht ergeben, hat der Antragsteller beizubringen.

Normenkette:

ZPO § 706 ;

Hinweise:

Beachte: Das Rechtskraftzeugnis ist zu erteilen, wenn ein Rechtsmittel überhaupt nicht statthaft ist. Ist ein Rechtsmittel (Einspruch) statthaft, so ist vor der Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zu prüfen, ob formelle Rechtskraft (§ 705 ZPO) eingetreten ist. Innerhalb der Rechtsmittelfrist (Einspruchsfrist) eingelegte Rechtsmittel (Einsprüche) sind nicht darauf zu überprüfen, ob der Rechtsbehelf im Einzelfall zulässig ist. Die Einlegung von Rechtsmitteln nach Ablauf der Rechtsmittelfrist hindert nicht die Erteilung des Zeugnisses.

Fundstellen
NiedersRpfl 1979, 79