Der Kläger nimmt die Beklagten im Rahmen der Differenzhaftung der GmbH-Gesellschafter in Anspruch.
Der Kläger ist Gesamtvollstreckungsverwalter der ... - ... GmbH i G. (... GmbH i.G.).
Die Gesellschaft wurde am 03.11.1990 zunächst unter dem Namen "..." von der Beklagten zu 1) allein gegründet. Mit notariellem Vertrag vom 31.01.1991 erfolgte eine Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 DM auf 100.000,00 DM, eine Änderung der Firmenbezeichnung in ...-GmbH und eine Aufnahme der Beklagten zu 2) und zu 3) als Gesellschafter. Die Beklagte zu 1) trat hierzu jeweils 26 % ihrer Gesellschaftsanteile an die Beklagten zu 2) und zu 3) ab. Die Einlagen der Gesellschafter sind im März 1991 in voller Höhe erbracht worden, d.h. von den Beklagten zu 1) 48.000,00 DM und von den Beklagten zu 2) und 3) jeweils 26.000,00 DM.
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